Brandschutzregeln gelten auch für Asylunterkünfte

Seit 2018 soll in der Ludwigshafener Asylunterkunft am Rampenweg eine Feuerfluchttreppe installiert werden, wie sie die geltenden Brandschutzregeln vorsehen. Zur Finanzierung der Kosten von ca. 200.000 Euro soll die Integrationspauschale von Bund und Land herangezogen werden. Auf Nachfrage des bürgerschaftlichen Mitglieds Uwe Lieser in der Sitzung des Sozialausschusses am 09.09.2021 musste Sozialdezernentin Beate Steeg einräumen, dass der Bau der Fluchttreppe ein weiteres Mal verschoben werden muss. Grund sei der Personalmangel im verantwortlichen Bereich der Stadtverwaltung.

Uwe Lieser, der für die Grünen im Rat im Sozialausschuss sitzt, kommentiert: „Brandschutzregeln gelten auch für Asylunterkünfte. Es ist nicht auszudenken, wenn etwas in der Unterkunft passieren sollte und die Rettung von dort lebenden Menschen durch eine fehlende Fluchttreppe behindert würde.“ Gisela Witt, sozialpolitische Sprecherin der Grünen im Rat, fügt hinzu: „Im Rampenweg gibt es weiteren großen Handlungsbedarf. Auch die Bekämpfung baulicher und hygienischer Mängel, insbesondere des starken Kakerlaken- und Schimmelbefalls, ist seit langem zugesagt. Auch hier warten wir, dass die seit langem versprochene Sanierung endlich umgesetzt wird.“

In der Sitzung hatten sich die Vertreter*innen der grünen Stadtratsfraktion noch einmal für muttersprachliche Informationen zur Corona-Schutzimpfung stark gemacht, um die Bewohner*innen der Ludwigshafener Unterkünfte niederschwellig und sachlich über das Thema aufzuklären.

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