Keine Taser-Bewaffung für Vollzugsdienst

30.1.2019 Die Grünen im Rat

Grüne im Rat: Keine Taser-Bewaffung für Vollzugsdienst

Die grüne Stadtratsfraktion unterstützt eine gute Ausbildung und sachgerechte Ausstattung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ludwigshafener Ordnungsbehörde, lehnt die Ausstattung mit Tasern (Elektroschockpistolen) aber ab. Der kommunale Vollzugsdienst verfügt bereits über Hilfsmittel wie Schlagstöcke, Handfesseln, Reizstoffsprühgeräte. Taser hingegen werden aus gutem Grund per Gesetz als Waffe eingestuft. Für ihren Einsatz gelten strenge Auflagen. Der Einsatz von Elektroschockpistolen muss daher auch in Ludwigshafen speziell dafür ausgebildeten Polizeibeamtinnen und -beamten vorbehalten bleiben, um die Einsatzrisiken so gering wie möglich halten zu können. Nach dem Pirmasenser Todesfall ist es zudem geboten, den dortigen Einsatz genau aufzuarbeiten und die Risiken des Tasereinsatzes gegebenenfalls neu zu bewerten.

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